Krankenhäuser sind nach § 107 Abs. 1 SGB V sind im Sinne des Gesetzes Einrichtungen, die: 1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, 2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, 3. mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen 4. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
|
Krankenhaus Klinik Hospiz in der medicalpicture Datenbank
|
Die folgenden Links zeigen eine kleine Auswahl aus dem medicalpicture Bildarchiv. Sie werden direkt zu den entsprechenden Themenzusammenstellungen geführt.
Viele von diesen sind in verschiedenen Sammelmappen zu finden.
Die Teilgebiete zu diesem Thema sind:
Mit der zusätzlichen Volltext-Bildersuche können Sie jederzeit im gesamten medicalpicture Bildarchiv als Gast recherchieren.
|
... spannender als jeder Krimi - Medizinfotos
|
|
medicalpicture.de betreibt eines der grössten medizinischen Bildarchive in Westeuropa. Hier finden Sie nicht nur das Medizinfoto als klassisches Dokument oder Belegfoto, farbenprächtige Mikrofotografien, medizinische Anatomie-Illustrationen bis ins kleinste Detail, historische Aufnahmen von Kapazitäten und Monströsitäten - ein schneller Zugriff per Volltextsuche garantiert überraschende Einblicke online und ganz ohne separate Anmeldung für Gäste.
|
|
|
| |
Aus der Bildermappe Krankenhaus Klinik Hospiz
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|